Schnelle Beratung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts in Schortens bei Wilhelmshaven

Der Arbeitsplatz ist für jede Person ein wichtiger Bestandteil des Lebens, denn er sichert den täglichen Unterhalt. Umso wichtiger ist es, diesen zu behalten, da er die Grundlage der Existenz bildet. Droht einem Arbeitnehmer die Kündigung, befindet dieser sich meist in einer schwierigen Situation, da er im Falle einer Entlassung schnell einen neuen Arbeitsplatz benötigt, damit sein Lebensstandard zu halten ist. Zwar bilden viele Menschen für diesen Fall Rücklagen, doch auch diese sind nach gewisser Zeit verbraucht. Somit können nach dem Verlust des Arbeitsplatzes schnell finanzielle Schwierigkeiten auftreten. Im Falle einer ausgesprochenen Kündigung ist sofortige Hilfe gefragt. Diese Unterstützung bietet Rechtsanwalt Horst-Werner Krause Betroffenen aus Schortens und Umgebung. Er berät seine Mandanten zeitnah und umfassend auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Durch seine Prüfung des Falls steht schnell fest, ob es für Arbeitnehmer Optionen gibt, gegen die Kündigung vorzugehen.

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Anforderungen an eine rechtmäßige Kündigung

Erhält man als Arbeitnehmer eine Kündigung, ist zunächst die Angst groß. Doch besonders in dieser Situation sollte man Ruhe bewahren und sofort einen Rechtsanwalt kontaktieren, wenn man sich den Grund der Kündigung nicht erklären kann. Zwar kann der Arbeitgeber eine Kündigung ohne Grund aussprechen, jedoch ist diese nicht immer rechtmäßig. Rechtsanwalt Horst-Werner Krause nimmt sich der Sache an und prüft, ob die Kündigung überhaupt geltendem Recht entspricht. Dazu fordert er umgehend den Arbeitgeber auf, die Gründe zu erläutern. Arbeitgeber müssen die Gründe im Kündigungsschreiben zwar nicht nennen. Auf Nachfrage müssen sie jedoch Auskunft geben. In den meisten Fällen ist zudem eine Kündigung nur wirksam, wenn der Arbeitnehmer zuvor abgemahnt wurde. Ist das nicht erfolgt, kann gegen die Kündigung vorgegangen werden. Jedoch ist zu beachten, dass schwere Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers dazu führen, dass eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung zulässig ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Betriebseigentum entwendet wurde.

Das Vorgehen gegen die Kündigung

Entscheidet man sich gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht dazu, gegen die Kündigung vorzugehen, nimmt er zunächst Kontakt zum Arbeitgeber auf und versucht, eine gütliche Einigung zu erreichen. Ist eine solche nicht möglich, wird vor dem zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erhoben. Diese ist unbedingt fristgerecht einzureichen, damit die Kündigung nicht automatisch wirksam wird. Das Verfahren betreut Rechtsanwalt Horst-Werner Krause für seine Mandanten aus Schortens und Umgebung und sorgt dafür, dass alle Formalien eingehalten werden. Er übernimmt ebenso die Prozessvertretung, sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

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